Kennen Sie als SBV Ihre Rechte bei der Stellenbesetzung?

<p>Obwohl die Schwerbehindertenvertretung mit umfangreichen Rechten im Bewerbungsverfahren ausgestattet ist, gibt es in der Praxis leider immer wieder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. So wird die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen verweigert oder es werden Bewerbungsgespräche mit nicht behinderten Bewerbern vorgezogen. Was tun? Darüber sprachen wir mit dem langjährigen ifb-Referenten Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht.</p>

Schreibe einen Kommentar