<p>Stellen Sie sich vor, Sie lernen Ihre BR-Kollegen mal losgelöst vom Job und BR-Alltag kennen. Ohne ständige Ablenkung und den Druck des Tagesgeschäfts könnte das nicht nur das Verständnis füreinander fördern, sondern auch schneller zu gemeinsamen Kompromissen und Entscheidungen führen. Eine Klausurtagung könnte genau das ermöglichen – gerade in Krisenzeiten! Doch was müssen Sie als Betriebsrat dabei beachten und wer trägt die Kosten? Und vor allem: Ist das überhaupt erlaubt? </p>