Teilrente für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Ein früherer Renteneintritt? Das möchten viele gerne für sich realisieren. Mit einem Grad der Behinderung ab 50 kann man die Rente für schwerbehinderte Menschen wählen und ab Jahrgang 1964 frühestens mit 62 Jahren, abschlagsfrei mit 65 Jahren, in Rente gehen – bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Details erläutert Rentenberaterin und Schwerbehindertenvertreterin Jessica Späth.

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