<p>Einen „Betriebsrat“ wie in Deutschland sucht man in der Schweiz vergeblich – dafür gibt es Personalkommissionen, Arbeitnehmervertretungen oder Mitarbeitervertretungen. Die rechtliche Basis dafür liefert das Mitwirkungsgesetz von 1993. Doch wie genau funktioniert diese Form der Mitbestimmung im Alpenland? Läuft hier alles präzise wie ein Schweizer Uhrwerk – oder doch eher entspannt wie eine Bergwanderung mit Käsefondue-Pause? Zeit für einen genaueren Blick!</p>