<p class=“MsoNormal“>Sich in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu engagieren braucht Mut – vor allem am Anfang der Ausbildung. Doch genau dieser Einsatz wird geschützt und gewissermaßen belohnt: JAV-Mitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung. Warum ist das so? Welche Fristen sind wichtig? Und wie kann der Betriebsrat dabei unterstützen? </p>