Gut zu wissen: Haftung während der Ausbildung

<p>Das muss man sich mal vorstellen: Ein Auszubildender, 24 Jahre alt, arbeitet in einer Werkstatt für Fahrzeugtechnik. Frust und Unzufriedenheit mit dem Chef – dann soll der Auszubildende ein Feuer gelegt haben. Die Werkhalle brennt ab. Schaden: 2 Millionen Euro. Das klingt krass? Ist es auch. Aber wer haftet generell für große oder auch kleine Schäden? Bei Vorsatz gibt’s kein Pardon: Kündigung, Schadensersatz und sogar Freiheitsstrafe sind dann nicht ausgeschlossen.</p>

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