<p>Eigentlich ist es selbstverständlich: Alkohol gehört nicht an den Arbeitsplatz. Trotzdem taucht die Frage gerade in Zeiten von Geburtstagen und Festtagen immer wieder auf. Was gilt? Und was muss der Betriebsrat beachten?</p>
<p>Eigentlich ist es selbstverständlich: Alkohol gehört nicht an den Arbeitsplatz. Trotzdem taucht die Frage gerade in Zeiten von Geburtstagen und Festtagen immer wieder auf. Was gilt? Und was muss der Betriebsrat beachten?</p>